032 645 03 44
Bischmattstr. 11a | 2544 Bettlach
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Helatec GmbH

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Anwendungsbereich und Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Helatec GmbH (nachfolgend „Helatec“) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend „Produkte“) von Helatec. Als Kunden werden jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit Helatec geschäftliche Beziehungen pflegen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Helatec hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

  1. Allgemeines. Für alle Angebote und Lieferungen gelten die nachstehenden allgemeinen Verkaufsbedingungen. Abweichungen und besondere Verhältnisse des Käufers, die die Gefahr der Nichtbezahlung der Ware oder Dienstleistung in sich bergen, berechtigen uns zum sofortigen Rücktritt von allfälligen Liefer- und Leistungsverpflichtungen. Masse und Norm-Angaben im Internet-Katalog sind unverbindlich. Massgebend sind die jeweils gültigen Ausgaben der DIN-, ISO- und VSM- Normen.

    2. Umfang der Lieferpflicht. Aufträge, welche wir sofort ausführen, werden in der Regel nicht bestätigt. Ihre Ausführung erfolgt auf Basis der gültigen Angaben im Internet-Katalog. Darüber hinausgehende Abmachungen gelten nur, soweit sie schriftlich abgefasst wurden. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die wir oder unser Zulieferer vor Auslieferung eines Auftrages an der betreffenden Ware allgemein vornehmen, können nicht beanstandet werden.

    3. Preise. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken Sie sind bei nicht befristeten Angeboten und für Nachbestellungen freibleibend. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Grundsätzlich kommt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Preis, bei Engineering, Montage, Inbetriebsetzung und Wartung der zum Zeitpunkt der Erledigung des Auftrags gültige Ansatz zur Anwendung. Helatec behalten sich vor, an veröffentlichten Preisen jederzeit Änderungen vorzunehmen.

    4. Alle Preise verstehen sich exklusive MwSt. und den allfälligen Abgaben und gesetzlichen Zuschläge wie VOC-Abgabe usw.

    5. Fracht und Verpackung. Soweit nichts anderes vereinbart wird, gehen Porto- und Frachtspesen – ohne Verbindlichkeit für billigsten Versand – sowie die Verpackungskosten zu Lasten des Käufers. Die Verpackung wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Lieferungen erfolgen ab Lager CH – 2544 Bettlach oder ab Werk. Ab einer Bestellmenge von CHF 600.– (exkl. MwSt. und allfälliger Abgaben gesetzlicher Zuschläge) erfolgt die Lieferung spesenfrei. Leergut wie z.B. Euro-Paletten etc. müssen ausgetauscht werden, ansonsten werden diese ebenfalls mitverrechnet resp. Nachbelastet. Portokosten werden Jährlich neu definiert und können angefragt werden.

  2. Lieferfristen. Helatec legt grossen Wert darauf, die Verfügbarkeitsangaben sorgfältig zu pflegen und so korrekt wie möglich auszuweisen. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es jedoch zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zu Lieferzeiten sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ohne Ankündigung ändern. Die Lieferfrist beginnt mit Vertragsabschluss, frühestens jedoch nach Eingang aller vom Käufer benötigten Angaben und Unterlagen. Die angegebenen Lieferfristen gelten unter Vorbehalt unvorhergesehener Hindernisse. Insbesondere tritt eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist ein, wenn höhere Gewalt, Krieg, Streik, Pandemien behördliche Verfügungen, Betriebs- und Verkehrsstörungen, ausbleibende wichtige Materiallieferungen und dergleichen uns eine Einhaltung der Lieferfrist unmöglich machen. Eine Verspätung in der Ablieferung gibt dem Käufer kein Recht zum Vertragsrücktritt oder zur Stellung von Ersatzansprüchen. Lassen sich die eingetretenen Lieferungshindernisse nicht in nützlicher Frist beheben oder gerät der Käufer mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten in Verzug, behalten wir uns vor, unter entsprechender Mitteilung an den Käufer, vom Vertrag zurückzutreten.

    7. Erfüllungsort und Transport. Erfüllungsort für unsere Vertragspflichten aus dem Kaufvertrag ist unser Domizil in Bettlach. Nutzen und Gefahr gehen mit Bereitstellung, spätestens mit Abgang der Lieferung ab Werk, Lager oder Werkstatt auf den Käufer über, selbst wenn die Lieferung franko oder unter ähnlicher Klausel oder einschliesslich Montage erfolgt. Alle Sendungen, auch Franko- oder Camionzustellungen, reisen ausnahmslos auf Gefahr des Käufers. Ohne gegenteiligen Bericht versichern wir jedoch im Interesse und auf Rechnung des Käufers alle Sendungen „Von Haus zu Haus“ gegen allfällige Schäden.

    8. Mängelrügen. Der Käufer hat die Lieferung sofort auf Vollständigkeit und Schäden zu prüfen und gegebenenfalls eine Tatbestandsaufnahme durch den Transporteur erstellen zu lassen. Beanstandungen wegen mangelhafter, unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen oder Leistungen können wir nur berücksichtigen, wenn sie spätestens 8 Kalendertage nach Erhalt der Sendung bzw. nach Abschluss der Arbeiten vorgebracht werden. Wir haften für Mängel nur im Rahmen der nachstehenden Garantiebestimmungen. Weitergehende Ansprüche sind auch bei rechtzeitiger Mängelrüge ausgeschlossen.

    9. Umtausch. Umtausch und Rücknahmesendungen können nur nach vorgängiger Absprache und nicht später als 2 Wochen nach Erhalt der Ware akzeptiert werden. Wir behalten uns ausdrücklich vor, eine Rücknahme oder einen Umtausch abzulehnen. Dies gilt generell für Ware, die speziell für den betreffenden Kundenauftrag bei unserem Lieferanten/Hersteller beschafft werden musste oder sich nicht mehr im vollständigen, originalen Neuzustand oder sich nicht mehr in einer unbeschädigten Originalverpackung befindet. Wir behalten uns vor, unseren Aufwand in Rechnung zu stellen bzw. nicht den vollen Rechnungsbetrag gutzuschreiben.

    10. Garantie. Die Garantieleistung ist nach Erzeugnis Bereichen unterschiedlich. Für sämtliche Produkte gelten die jeweils Qualitäts- und Gewährleistungen der betreffenden Hersteller. Ausnahmen davon bedürfen der schriftlichen Form.

Die Garantiezeit beginnt mit dem auf der Garantiekarte eingetragenen Verkaufsdatum oder, wenn keine Garantiekarte vorliegt, vom Tage der Lieferung an bzw. unsere Anzeige, dass die vorgenommenen Arbeiten fertiggestellt sind. Sie erlischt nach Ablauf der vereinbarten Frist oder, wenn der Käufer selbst oder durch Dritte ohne unsere Zustimmung Änderungen oder Reparaturen vornimmt. Durch eine Instandsetzung oder Ersatzlieferung wird die Frist nicht verlängert oder erneuert. Bei ausserordentlicher Beanspruchung, wie zum Beispiel bei Mehrschichtbetrieb, ermässigt sich die Garantiefrist jeweils entsprechend. Wir verpflichten uns, alle Teile, die während der Garantiefrist nachweisbar zufolge schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch wie möglich und nach unserer Wahl Instand zu stellen oder zu ersetzen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Für alle unsere Lieferungen und Dienstleistungen ist die Haftung im allgemeinen auf den Ersatz der fehlerhaften Ware beschränkt. Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten, Folgeschäden sowie etwaige Reisekosten gehen zu Lasten des Käufers. In Sonderfällen können wir jedoch die Ein- und Ausbaukosten sowie die Transport- und Servicespesen ganz oder teilweise übernehmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert des beanstandeten Erzeugnisses stehen. Jede weitergehende Haftung, insbesondere für direkte und indirekte Schäden, wird wegbedungen. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nicht, es sei denn, dass wir nicht in der Lage sind, die Mängel zu beheben.

Von der Garantieleistung ausgeschlossen sind natürlicher Verschleiss und Beschädigungen durch unsachgemässe Behandlung. Insbesondere haften wir nicht für Schäden durch ungenügende Wartung, Nichteinhaltung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebsmittel, unsachgemässe Fremdmontage, Veränderung des Zustandes oder der Betriebsweise unserer Erzeugnisse durch unsachgemässe Lagerung sowie klimatische oder sonstige Einwirkungen und anderer, von uns nicht abschätzbarer Einflüsse. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf Konstruktionsfehlern oder der Wahl ungeeigneten Materials beruhen, sofern der Käufer trotz unserem vorherigen Hinweis die Konstruktion oder das Material vorgeschrieben hat. Garantie- und Funktionsleistungsansprüche hat der Käufer bei Auftragserteilung innerhalb der Garantiezeit unter Angaben des Inhabersetzungs- und Ausfalldatums oder, wo vorhanden, unter Vorlegung des ordnungsgemäss ausgefüllten Garantiescheines geltend zu machen.

11. Mehr- und Minderlieferungen. Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns eine Unter- oder Überlieferung, die sich nach den Usanzen unserer Lieferwerke richtet vor.

12. Abrufaufträge. Lieferungen auf Abruf sind ausdrücklich zu vereinbaren. Bezug und Fakturierung müssen längstens innert 2 Monaten ab erstem vereinbartem Liefertermin erfolgen.

13. Zahlungsbedingungen. Die Zahlung hat innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung netto zu erfolgen. Eine zusätzliche Inverzugsetzung ist nicht erforderlich. Bei Zahlungsverzug ist ein Verzugszins von 8% geschuldet. Helatec  kann ab der 2. Mahnung eine Umtriebsgebühr von CHF 30.00 erheben. Zahlungsverzug erlaubt es uns, für alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofortige Barzahlung zu verlangen. Wir behalten uns vor, bei Zahlungsverzug selbst dann noch vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Kaufgegenstände dem Käufer bereits abgeliefert sind.

14. Eigentumsvorbehalt. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

  1. Datenschutz. Grundsätzliches: Der Kunde hält Helatec von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Bestimmungen beim Kunden oder Dritten entstehen können, und verpflichtet sich, die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen. Helatec bemüht sich im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten und den gesetzlichen Vorschriften, die persönlichen Daten des Kunden geheim zu halten und gegen den Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Helatec gibt dafür jedoch keine Gewähr. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  2. Onlineshop. Der Kunde bestätigt beim Vertragsabschluss, dass er der rechtmässige Inhaber der von ihm im Onlineshop bearbeiteten und über den Onlineshop übermittelten Daten ist und die Daten mit Einwilligung der betroffenen Personen bearbeitet. Er bestätigt zudem, dass sämtliche auf dem Onlineshop angegebenen und über den Onlineshop übermittelten Daten nicht gegen geltendes Recht oder die Rechte Dritter verstossen, wobei namentlich nicht nur die Gesetze der Schweiz, sondern auch diejenigen am Sitz des Kunden sowie am Bestimmungsort der Daten gemeint sind

    15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort für Zahlungen. Der Vertrag untersteht Schweizer Recht wobei das UN-Kaufrecht (CISG) vollständig ausgeschlossen wird. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) vom 11. April 1980 finden keine Anwendung. Gerichtsstand ist Solothurn. Erfüllungsort für Zahlungen ist Bettlach.

  3. Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Teile der vorstehenden AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen AGB voll wirksam.
  4. Kontakt. Helatec GmbH, Bichmattstrasse 11a, CH-2544 Bettlach. +41 32 645 03 44 / info@helatec.com

Gültig ab 1. April 2018.